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   VGH Baden-Württemberg, 29.09.1987 - 9 S 569/87   

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VGH Baden-Württemberg, 29.09.1987 - 9 S 569/87 (https://dejure.org/1987,6535)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.09.1987 - 9 S 569/87 (https://dejure.org/1987,6535)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. September 1987 - 9 S 569/87 (https://dejure.org/1987,6535)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsbestimmungen (Rechtmäßigkeit) - Fachhochschulreifeprüfung an Waldorfschulen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1990 - 9 S 1387/89

    Gleichwertigkeitsanerkennung des Studiengangs: "Oberstufenlehrer an

    Waldorfschulen sind in Baden-Württemberg nach § 1 der Verordnung der Landesregierung über die Freien Waldorfschulen (Einheitliche Volks- und Höhere Schulen) vom 13.11.1973 (GBl. S. 454) -- WaldorfVO -- Ersatzschulen im Sinne des § 3 Abs. 2 des Privatschulgesetzes -- PSchG -- (sogenannte nicht regelschulakzessorische Ersatzschulen, vgl. hierzu Senatsurteil vom 29.9.1987 -- 9 S 569/87 --, SPE n.F. 242 Nr. 5).

    Ferner besteht an Waldorfschulen die Möglichkeit des Erwerbs der Fachhochschulreife nach Maßgabe der Verordnung des MKS vom 27.10.1986 (GBl. S. 376; zu deren Rechtsgültigkeit vgl. das Senatsurteil vom 29.9.1987 a.a.O.).

    Einen solchen nimmt das MWK für sich in Anspruch und beruft sich hierzu auf BVerwGE 75, 275 sowie auf das Senatsurteil vom 29.9.1987 a.a.O. In der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ging es um die Zulassung einer privaten Volksschule nach Art. 7 Abs. 5 GG, was voraussetzt, daß die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse hierfür anerkennt.

    Neben dem bereits angeführten Senatsurteil vom 29.9.1987 a.a.O. sei beispielhaft auf das Senatsurteil vom 11.11.1977 -- IX 2570/76 -- (Gleichwertigkeit einer Vorbildung mit der Hochschulreife nach § 54 Abs. 1 S. 2 HSchG a.F.) und den Senatsbeschluß vom 19.10.1984 -- 9 S 2423/84 --, KMK-HSchR 1985, 681 (Gleichwertigkeit von Studienzeiten nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 AOÄ -- hier nimmt auch BVerwGE 61, 169, 176 einen Beurteilungsspielraum an --) hingewiesen.

    Diese der Bedeutung des Abschlusses und der Berechtigung angemessene und Rechnung tragende Kontrolle ist bei anerkannten Ersatzschulen gewissermaßen vorverlegt; sie findet bereits durch die jeweils zugrundezulegende staatliche Prüfungsordnung statt (vgl. Senatsurteil vom 29.9.1987, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1990 - 9 S 1682/89

    Gleichwertigkeitsanerkennung - Studiengang: Klassenlehrer an Waldorfschulen

    Waldorfschulen sind in Baden-Württemberg nach § 1 der Verordnung der Landesregierung über die Freien Waldorfschulen (Einheitliche Volks- und Höhere Schulen) vom 13.11.1973 (GBl. S. 454) -- WaldorfVO -- Ersatzschulen im Sinne des § 3 Abs. 2 des Privatschulgesetzes -- PSchG -- (sogenannte nicht regelschulakzessorische Ersatzschulen, vgl. hierzu Senatsurteil vom 29.9.1987 -- 9 S 569/87 --, SPE n.F. 242 Nr. 5).

    Ferner besteht an Waldorfschulen die Möglichkeit des Erwerbs der Fachhochschulreife nach Maßgabe der Verordnung des MKS vom 27.10.1986 (GBl. S. 376; zu deren Rechtsgültigkeit vgl. das Senatsurteil vom 29.9.1987 a.a.O.).

    Einen solchen nimmt das MWK für sich in Anspruch und beruft sich hierzu auf BVerwGE 75, 275 sowie auf das Senatsurteil vom 29.9.1987 a.a.O. In der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ging es um die Zulassung einer privaten Volksschule nach Art. 7 Abs. 5 GG, was voraussetzt, daß die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse hierfür anerkennt.

    Neben dem bereits angeführten Senatsurteil vom 29.9.1987 a.a.O. sei beispielhaft auf das Senatsurteil vom 11.11.1977 -- IX 2570/76 -- (Gleichwertigkeit einer Vorbildung mit der Hochschulreife nach § 54 Abs. 1 S. 2 HSchG a.F.) und den Senatsbeschluß vom 19.10.1984 -- 9 S 2423/84 --, KMK-HSchR 1985, 681 (Gleichwertigkeit von Studienzeiten nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 AOÄ -- hier nimmt auch BVerwGE 61, 169, 176 einen Beurteilungsspielraum an --) hingewiesen.

    Diese der Bedeutung des Abschlusses und der Berechtigung angemessene und Rechnung tragende Kontrolle ist bei anerkannten Ersatzschulen gewissermaßen vorverlegt; sie findet bereits durch die jeweils zugrundezulegende staatliche Prüfungsordnung statt (vgl. Senatsurteil vom 29.9.1987, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1989 - 9 S 961/88

    Abiturprüfung an einem staatlich anerkannten privaten Gymnasium

    Das Kolleg hat aufgrund seiner staatlichen Anerkennung die Stellung eines beliehenen Unternehmers (vgl. BVerfGE 27, 195, 202 ; BVerwGE 17, 41, 42 ; Senatsurteil vom 29.09.1987 - 9 S 569/87 - sowie Kopp, VwVfG, 3. Aufl., § 1 Rdnr. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1991 - 9 S 2315/89

    Begrenzung des Zuschusses für Gymnastikschulen

    Die Gymnastikschulen vermitteln auch sonst keinen Abschluß und keine Berechtigung, die gewöhnlich im öffentlichen Schulwesen erworben wird, wie dies etwa an den ebenfalls als Ersatzschulen im Sinne des § 3 Abs. 2 PSchG i. V.m. der Verordnung der Landesregierung vom 13.11.1973 (GBl. S. 454) anerkannten Freien Waldorfschulen nach Maßgabe staatlicher Prüfungsordnungen möglich ist, durch die das Vorliegen eines gleichwertigen (Aus-)Bildungsniveaus der Schüler etwa als Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums an einer staatlichen (Fach-)Hochschule gewährleistet werden soll (zur Rechtmäßigkeit der Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über den Erwerb der Fachhochschulreife an Freien Waldorfschulen vom 27.10.1986, GBl. S. 376, vgl. das Senatsurteil vom 29.09.1987 9 S 569/87 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1996 - 9 S 300/94

    Normenkontrolle der Verordnung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg über

    Obwohl es sich beim WürttGebVersG um sog. vorkonstitutionelles Recht handelt, sind auch seine Bestimmungen und nicht nur die des nachkonstitutionellen ElSchG an Art. 61 Abs. 1 S. 2 LV zu messen, weil der nachkonstitutionelle Gesetzgeber sie durch die Verweisung in § 2 ElSchG in seinen Willen aufgenommen hat (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil vom 19.9.1979 - II 544/78 - unter Hinweis auf BVerfGE 11, 126, 131f. zu Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG; zur Parallelität von Inhalt und Prüfungsmaßstab von Art. 61 Abs. 1 S. 2 LV einerseits und Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG andererseits siehe z.B. Normenkontrollurteil des Senats vom 29.9.1987 - 9 S 569/87 -, SPE 242 Nr. 5).
  • VG Aachen, 13.02.2009 - 9 K 959/08

    Anspruch auf Anerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife;

    Es fehlt an der Vergleichbarkeit, vgl. in diesem Zusammenhang: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 20. September 1987 - 9 S 569/87, Sammlung schul- und prüfungsrechtlicher Entscheidungen, Neue Folge 242 Nr. 5, der Ausbildung an Waldorfschulen und Gymnasien oder Gesamtschulen.
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